Die Auszeichnung für herausragende kommunale Beispiele der Kooperation von Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung.
Mit dem Bundespreis kooperative Stadt zeichnete die Nationale Stadtentwicklungspolitik erstmals Kommunen aus, die durch verschiedene Aktivitäten und Beispiele die Arbeit von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Nachbarschaftsgruppen und soziokulturellen Akteuren aktiv fördern und so zu einer breiten Mitwirkung am und Mitgestaltung von Stadtraum beitragen. Prämiert wurde die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft mit dem Ziel rechtliche, politische und strukturelle Standards der Kooperation zu etablieren, neue Möglichkeitsräume zu eröffnen und die Akteursvielfalt in Städten zu erhöhen. Teilnehmen konnten große und kleine Kommunen, die Hand in Hand mit der Zivilgesellschaft am Gemeinwohl bauen.
Koop.Stadt
Möglichkeitsräume für unkonventionelle Stadtproduktion.
Was ist eine kooperative Stadt?
Von einer kooperativen Stadt spricht man, wenn die Zusammenarbeit mit engagierten Stadtmachern aktiv gefördert oder sogar von kommunaler Verwaltung oder Politik selbst initiiert wird. Hand in Hand und bisweilen durch unkonventionelle Herangehensweisen werden neue Wege in der Stadtentwicklung erprobt. Das inhaltliche Spektrum beginnt direkt vor der Haustür und reicht bis zu großen Themen: von der Freiraumgestaltung zur gemeinwohlorientierten Immobilienentwicklung, von Soziokultur zur urbanen Mobilität. Durch Neugier, Wertschätzung und gegenseitiges Vertrauen entstehen neue Wege der Zusammenarbeit und daraus lebenswerte Stadträume und Gemeingüter.
Die Instrumente der Koop.Stadt
Eine Koop.Stadt nutzt strategisch verschiedene Werkzeuge, damit vielfältige Akteure Stadtentwicklung mitgestalten und eigene Projekte umsetzen können:
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rechtliche Instrumente
In der Koop.Stadt schaffen verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen die Grundlage für eine kooperative Stadtentwicklung: Ermessensspielräumen im Planungsrecht werden zugunsten von gemeinwohlorientierten Stadtmachern genutzt, temporäre Interventionen geduldet, Kooperationsvereinbarungen angewendet und Sondernutzungssatzungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ergänzt.
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politische Instrumente
In der Koop.Stadt gibt es klare politische Willensbekundungen zur Legitimation der Arbeit zivilgesellschaftlicher Stadtmacher und einen klaren Auftrag an die Verwaltung: das ist in Koalitionsverträgen und Leitbildprozessen verankert, in neuartigen Dialogformaten wie Runden Tischen diskutieren Politiker mit Stadtmachern auf Augenhöhe.
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strukturelle Instrumente
Die Koop.Stadt benötigt Ressourcen in der Verwaltung: Zeit, Personal und finanzielle Mittel. Diese ermöglichen es, auch ungewöhnliche Anfragen zu bearbeiten und durch direkte Unterstützung zivilgesellschaftliches Engagement zu fördern. Freie Flächen werden unkompliziert zur Zwischennutzung freigegeben. Nutzerinnen und Nutzer werden in die Entwicklung von Flächen einbezogen.
Preisträger
13 Kommunen als Koop.Stadt ausgewählt
13 Kommunen, die im besonderen Maße kooperative Stadtentwicklungsprojekte vorantreiben, wurden als
Koop.Stadt ausgezeichnet und gleichzeitig dabei unterstützt, noch mehr Menschen zu aktiv Handelnden in der Stadtentwicklung zu machen.
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WITTENBERGE (BB)
Die Jury hob die vielfältigen Instrumente hervor, mit denen in der von Abwanderung und Leerstand betroffenen Kleinstadt lokale Netzwerke als Partner der Stadtentwicklung gefördert werden. Über Verfügungsfonds und Zwischennutzungen wird an der Belebung der Innenstadt gearbeitet, Stadtmacher werden mit Studien beauftragt. Hierdurch wird ganz unterschiedlichen Gruppen die Mitwirkung an der Stadtentwicklung ermöglicht.
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ELTVILLE AM RHEIN
Die Jury betonte die für eine Stadt dieser Größe außergewöhnliche Kooperationskultur. Sowohl der Überlassungsvertrag mit der Philip-Kraft-Stiftung für einen „Jugendpark der Kulturen“ als auch die Unterstützung von Wohnprojekten, von ehrenamtlichen Netzwerken und sonstigen kulturellen Angeboten zeigen ein starkes Bewusstsein für die hohe Bedeutung zivilgesellschaftlicher Akteure.
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DINSLAKEN (NW)
Die Bewerbung der Stadt Dinslaken hat die Jury besonders überzeugt, weil die Stadt ganz unterschiedliche rechtliche Instrumente einsetzt, um zivilgesellschaftlichen Gruppen Raum zu geben. Beispiele sind ein Erbbaurecht für ein leerstehendes Industriegebäude und ein Übertragungsvertrag für eine Testnutzung. Diese Vereinbarungen sichern den Stadtmachern Unabhängigkeit im Betrieb und gleichzeitig Unterstützung durch städtische Ressourcen zu.
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TÜBINGEN (BW)
Der Grundsatzbeschluss der Stadt, nach dem kommunale Grundstücke ausschließlich im Rahmen von Konzeptverfahren ohne Preiskomponente zu vergeben wurde von der Jury als richtungsweisend angesehen. Diese Ausschreibungen werden im Hinblick auf spezifische Ziele angepasst, z.B. zur Deckung von Wohnbedarfen geflüchteter Menschen. In aufwendigen Quartiersdialogen werden die Konzepte dann mit der Stadtgesellschaft diskutiert. Durch ihre Erfahrungen ist die Stadt ein Pionier der kooperativen Stadt.
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SCHWERTE (NW)
Die Jury lobte das breit angelegte und differenzierte Konzept der Stadt Schwerte. Durch einen Ratsbeschluss wurde Schwerte zur „MitmachStadt”. Eine Leitlinie „Mitmachen“ legt den weiteren Weg fest: Mit Instrumenten wie dem Schüler*innen-Haushalt, einem MitMachBüro, dem MitMachGremium und einem MitMachPortal werden vielfältige Möglichkeiten der Mitwirkung an Stadtentwicklung eröffnet. So entsteht eine hohe Kooperationskultur mit niedrigschwelligen Zugängen für engagierte Bürger.
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LANDAU (RP)
Durch ein vorbildliches kooperatives Vorgehen konnte der drohende Abriss des ältesten Hauses der Stadt abgewendet werden. Die Jury lobte die im Schulterschluss zwischen Kommune und Stadtgesellschaft gegründete Bürgergenossenschaft, die jetzt als Saniererin und spätere Betreiberin des Hauses agiert. Die Kommune unterstützt aktiv mit Know-How und in Gremien.
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DESSAU-ROSSLAU (ST)
Die Stadt Dessau-Roßlau vergibt Erbbaurechte und fördert Stadtmacher-Projekte. Die Jury lobte die Nutzung von Mitteln der Städtebauförderung für kooperative Projekte. Dadurch werden stadtbildprägende Gebäude gesichert und vor allem auch für junge Erwachsene niedrigschwellige Möglichkeiten der Raumaneignung und Selbstorganisation geschaffen.
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KIEL (SH)
Die Aktivierung und Kooperation mit unterschiedlichen Gruppen der Stadtgesellschaft verfolgt die Stadt Kiel mit strategischen und kreativen Instrumenten: Sie öffnet Räume für Bürger und Kreative, geht Partnerschaften für das Innenstadt-Management ein, startet kooperative Stadtentwicklungsprozesse im Bereich Hörn. Besonders inspirierend fand die Jury die Idee eines „Tiny Rathaus“, das als mobiles Testlabor eine neue Schnittstelle zwischen Bürgerideen und Verwaltungsstrukturen bilden soll.
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MANNHEIM (BW)
Die Jury lobte, dass Kooperation in Mannheim Chefsache ist. Von einer zentralen Steuerungsgruppe bis hin zur Projektebene sind so vielfältige Kooperationen entstanden, die von der Stadt unterstützend begleitet werden. Situativ werden neuartige Organisationen gegründet und neue Wege zwischen Verwaltungshandeln und flexibler „kooperativer Governance“ geschaffen und neue Rollenmuster getestet.
Pressemitteilung der Stadt Mannheim
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AACHEN (NW)
Mit einem Grundsatzbeschluss zur Stärkung der Bürgerschaft als Bauherrin wurde ein „Stadt-Machen“-Prozess gestartet, der von der Jury sehr gelobt wurde. Dieser wird in mehreren Modellprojekten erprobt, wobei Stadtbewohner dezidiert als Projektentwickler begriffen und von Stadt mit der Erstellung von Konzepten beauftragt werden. All diese Prozesse sind darauf angelegt, dass sich Verwaltung und Zivilgesellschaft gegenseitig stärken.
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HALLE/SAALE (ST)
Mit der Erstellung eines gesamtstädtischen „Freiraum-Konzepts“ ist die Stadt Vorreiterin. Auf dieser Grundlage wurde ein „Freiraumbüro“ als Kompetenzzentrum aufgebaut, in dem die Suche und die Aktivierung von Freiräumen für gemeinwohlorientiert-kreative Nutzungen zentral gebündelt werden. Auch die Durchführung eines Jugend-Wettbewerbs, in dem Ideen entwickelt und später in der Umsetzung begleitet wurden, hob die Jury besonders hervor.
Pressemitteilung Stadt Halle/Saale
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NÜRNBERG (BY)
Mit dem Stadtratsbeschluss “Möglichkeitsräume” hat die Stadt ein Sonderprogramm für Nachbarschaftsideen zur Aufwertung und Belebung des öffentlichen Raums eingerichtet, das die Jury als richtungsweisend lobte. Ein Raumkompass dient als Vermittlerstelle für Kunst- und Kulturschaffende mit Raumnot. Weitere Instrumente treiben den Ausbau der Anerkennungskultur voran und ermöglichen Kooperationen auf Augenhöhe.
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BERLIN – MITTE (BE)
Der Impuls einer Initiative, den jahrelangen Leerstand des Hauses der Statistik zu beenden, wurde aufgenommen und eine Civic-Public-Partnership gegründet. Die Jury lobte die Kooperations- und Finanzierungsvereinbarungen, mit denen die Zusammenarbeit der fünf Partner aus Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft geregelt wird. So entsteht ein Modellprojekt, das vielfältige Instrumente erprobt und zurecht überregional und international viel Interesse entfacht.
Anerkennung
Auf dem Weg zur Koop.Stadt
Sieben Kommunen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben in Richtung Koop.Stadt erhielten eine Anerkennung
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SWISTTAL (NW)
Die Jury hebt das selbsterklärte Ziel der Kommune hervor, das Empowerment der Zivilgesellschaft und den Aufbau selbsttragender Strukturen durch Verantwortungsübernahme voranzutreiben. Hierzu gibt es in Swisttal klare Anlaufstellen für die Bürger und intelligente Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verwaltungsstellen. Auch auf Projektebene, z.B. bei der Planung eines Nahversorgungszentrums, wird innovativ, und kooperativ gehandelt. So werden komplexe Prozesse in fassbarere, kleine Aufgaben heruntergebrochen und Bürger zur Mitwirkung angeregt. -
FLENSBURG (SH)
Die Jury hebt an der Flensburger Bewerbung hervor, dass neue Strukturen geschaffen wurden, um Bürger frühzeitig in Entscheidungsprozesse einzubinden. Impulse und konkrete Vorschläge aus der Bürgerschaft werden aufgenommen und geprüft, ob und wie eine Realisierung der Ideen möglich ist. Gemeinsam werden so beispielsweise Ziele im Klimaschutz umgesetzt und Förderanträge geschrieben. Für die Entwicklung des Hafengebiets wurde ein umfängliches Dialog- und Mitwirkungsverfahren aufgesetzt, um das Gebiet kooperativ und prozessual zu entwickeln. Die Vergabe der Flächen soll über Erbbaurechtsverträge und Konzeptverfahren erfolgen. -
COBURG (BY)
Die Jury lobt die kreative Zwischennutzung von Leerständen in einem Sanierungsgebiet und die Umsetzung von Kunstinstallationen im öffentlichen Raum ohne formale Genehmigungsverfahren. Erklärtes Ziel der Stadt ist es, Bürokratie abbauen und direkte Wege zwischen Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft zu schaffen. Mit der Anerkennung soll die Stadt auf diesem Weg bestärkt werden. -
WUPPERTAL (NW)
Die Jury hebt besonders den Ratsbeschluss hervor, mit dem de Stadt sich als „Selbstmachstadt“ definiert, die engagierte Wuppertaler bei der Verwirklichung von baulichen, sozialen und kulturellen Projekten unterstützt. Kooperationsvereinbarungen und ko-kreative Planungsprozesse füllen dieses Ziel mit Leben und zeigen an ersten Standorten die positiven Wirkungen kooperativer Stadtentwicklung. Insbesondere der Flächenentwicklungsbeirat zum UtopiastadtCampus als moderiertes Werkstattverfahren zwischen Flächeneigentümer, einer ansässigen Initiative und der Stadtverwaltung wird von der Jury als Instrument gewürdigt, das andere Kommunen inspirieren kann. -
KREFELD (NW)
Die Jury lobt an der Bewerbung aus Krefeld die intelligente Nutzung des Erbbaurechts im Sinne einer gemeinwohlorientierten Immobilien- und Quartiersentwicklung. In einem anderen Projekt erlaubt ein Nutzungsvertrag einer Initiative, im Testbetrieb eine Projektidee auszuprobieren aus dem bei Erfolg eine kooperative Projektentwicklung entstehen kann. Solche neuen Verantwortungsgemeinschaften aus Stadtmachern und Öffentlicher Hand sieht die Jury als zukunftsweisend für eine kooperative Stadtentwicklung an. -
FRANKFURT/MAIN (HE)
Die Stadt Frankfurt hat sich mit einem differenzierten Instrumentarium zur Förderung des gemeinschaftlichen Wohnens beworben, das von der Jury als zukunftsweisend gelobt wird. Mit dem Frankfurter Baulandbeschluss, einem Liegenschaftsfonds zur Förderung innovativer und gemeinschaftlicher Wohnprojekte, der Förderung der Vernetzung und einer Plattform für die ämter- und akteursübergreifende Kooperation sind wichtige Bausteine einer kooperativen Stadt entstanden, die auch auf andere Bereiche der Stadtentwicklung ausstrahlen können. -
MÜNCHEN (BY)
Die Jury hebt hervor den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags für eine Sozialgenossenschaft (Bellevue di Monaco). Grundlage dafür war die Rücknahme eines Stadtratsbeschlusses zum Abriss zweier innerstädtischen Liegenschaften zu Gunsten des Erhalts der Gebäude, um daraus einen Ort für das Thema “Flucht und Migration” zu schaffen. Besonders gewürdigt wird darüber hinaus, dass (zukünftige) Bewohner eines Neubauquartiers eine Genossenschaft für Quartiersorganisation gegründet haben, um das Quartiersmanagement zu betreiben. Seit Januar 2019 wird die eG als Pilotprojekt maßgeblich von der Stadt München/Sozialreferat im Rahmen der “Quartierbezogenen Bewohnerarbeit” bezuschusst. Nach Ansicht der Jury haben diese Instrumente eine Anstoßwirkung auch über den engeren Projektkontext hinaus: verschiedenste Akteure profitieren von ihnen und im Ergebnis entstehen kooperative Stadtbausteine.
FAQ
Nützliches Wissen rund um den Bundespreis.
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An wen richtete sich der Preis?
Gesucht wurden Kommunen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die durch ihre Zusammenarbeit mit Stadtmachern zu einer Koop.Stadt wurden. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen oder Vereine konnten Kommunen bei der Bewerbung unterstützen. Die Einreichung der Bewerbung war jedoch nur durch die Kommune selbst möglich.
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Was konnte eingereicht werden?
Bewerben konnten sich die Kommunen mit angestoßenen, laufenden sowie bereits umgesetzten Maßnahmen oder Kooperationsprojekten der Stadtentwicklung. Gesucht wurden konkrete Maßnahmen und Instrumente zur Förderung der Zusammenarbeit und einer aktiven Mitgestaltung durch zivilgesellschaftliche Initiativen, Vereine oder soziokulturelle Akteure. Dazu zählen allgemeine rechtliche, politische und strukturelle Maßnahmen wie beispielsweise die Einrichtung von Runden Tischen, Vermittlerstellen oder Zugang zu Raum für diese Akteure. Eine entscheidende Rolle spielte die Einreichung von mindestens einem und maximal drei Steckbriefen zu Kooperationsinstrumenten sowie Best-Practice-Beispielen aus den letzten 4 Jahren. Die Beurteilung fand ausschließlich auf Basis der eingereichten Unterlagen statt. Weiterführende Informationen oder der Verweis darauf (z.B. Projektwebseiten, Broschüren) wurden von der Beurteilung ausgenommen.
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Wie und wann erfolgte die Bewerbung?
Alle interessierten Kommunen konnten zwischen dem 10. Dezember und dem 10. März 2021 zentral über das Online Formular (PDF) auf der Website www.koop-stadt.de am Bundespreis teilnehmen. Die Bewerbung umfasste einen Fragebogen sowie den Upload von Steckbriefen oder anderen relevanten Dokumente (z.B. Best-Practice-Beispiele, Koalitionsvertrag, Projektbilder, Rechtsinstrumente). Die Teilnahmebedingungen (PDF) boten einen Überblick über alle relevanten Punkte des Einreichungsprozesses. Nur frist- und formgerecht eingegangene Bewerbungen nahmen am Wettbewerbsverfahren teil. Verspätet eingereichte, unvollständige oder nicht den Teilnahmebedingungen entsprechende Einreichungen wurden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Es galten die auf dieser Internetseite genannten Fristen und Termine.
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Was sind Instrumente der Kooperation?
Gesucht wurden rechtliche, politische und strukturelle Instrumente der Zusammenarbeit. Dazu können beispielsweise die Einrichtung von Vermittlerstellen, Flächenpools, Runden Tischen, Kooperationsvereinbarungen, Ausschüssen oder rechtliche Tools wie die aktive Duldung, Anwendung der Experimentierklausel im Baurecht oder andere zählen. Die Summe der angewendeten Instrumente, Maßnahmen und Aktivitäten gab einen Überblick – einerseits über die Gesamtheit der Aktivitäten in einer Kommune und andererseits über bestehende, neue und bisweilen unkonventionelle Instrumente der Kooperation bei der gemeinsamen Produktion von Stadtraum.
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Was ist der Mehrwert der Teilnahme?
Der Bundespreis kooperative Stadt lenkt den Blick auf die positiven Effekte der Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft und zeichnet vorbildhaftes kommunales Handeln aus. Der Preis zeichnet die Kommunen für ihre erfolgreiche kooperative Stadtentwicklung aus und trägt auf diese Weise zu Imagegewinn, Motivation und Bindung neuer Kooperationspartner bei. Neben der Auszeichnung selbst und der Einladung zur Preisverleihung im Rahmen des Bundeskongresses der Nationalen Stadtentwicklungspolitik, der im Mai 2021 in Köln stattfand, wurden die gesammelten Instrumente und Best-Practice-Beispiele der Preisträger-Städte in einer Publikation gesammelt und aufbereitet. Die zehn am höchsten bewerteten Bewerberinnen und Bewerber erhielten insgesamt eine Summe von 200.000,00 € Preisgeld zur Umsetzung weiterer Kooperationsprojekte. Die Auszeichnung ist für fünf Jahre gültig.
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Wie erfolgte die Jurierung?
Nach einer ersten Vorprüfung trat eine fachübergreifend zusammengesetzte Jury zusammen, die die Beiträge bewertete und die Preisträger auswählte. Die Jury des Bundespreis kooperative Stadt setzte sich aus Partnern der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zusammen: Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen Städtetags, des Deutschen Städte- und Gemeindebunds und der Länder sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
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Worum geht es in der Publikation? Wo ist sie erhältlich?
Was ist eine kooperative Stadt? Welche Instrumente werden in deutschen Kommunen bereits erfolgreich angewendet, um engagierte Stadtmacher aktiv zu fördern? Welche Praxistipps lassen sich daraus für andere Kommunen ableiten, die sich auf den Weg zu einer kooperativen Stadt machen wollen? Dieser und weiterer Fragen greift die Publikation „Koop.Stadt“ anhand der Einreichungen des Bundespreises auf.
Neben dem Download hier auf der Seite, ist die Publikation über die Seite der Nationalen Stadtentwicklungspolitik zu bestellen.
https://www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de/NSPWeb/SharedDocs/Publikationen/DE/Publikationen/koop.stadt.html
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Rückfragen?
Für Rückfragen wenden Sie sich an nationale-stadtentwicklungspolitik@bbr.bund.de
Kontakt
Wer steckt dahinter?
Der Bundespreis Koop.Stadt wird von den Trägern der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ausgelobt, von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden. Mit dem Preis werden herausragende kommunale Beispiele einer Kooperationskultur zwischen Kommune und Zivilgesellschaft ausgezeichnet. Das Projekt wird durchgeführt durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung, unterstützt vom Büro stadtstattstrand – Kreativer Umgang mit urbanem Raum.
www.nationale-stadtentwicklungspolitik.de
Für Rückfragen zum Wettbewerb wenden Sie sich bitte an:
nationale-stadtentwicklungspolitik@bbr.bund.de
Weitere Informationen zur Publikation und die Möglichkeit diese zu beziehen gibt es auf der Website der Nationalen Stadtentwicklungspolitik.